Kennenlernen und Diagnostik
Nach dem Erstgespräch erfolgen bis zu 7 so genannte probatorische Sitzungen von je 50 Minuten. Aufgabe dieser ersten Sitzungen ist es, eine Entscheidung herbeizuführen, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist und welche Therapieform passend ist. Am Ende der Sitzungen gebe ich eine Empfehlung und Begründung. Die Entscheidung für eine Therapie wird gemeinsam besprochen und das weitere Vorgehen vereinbart. Dazu gehört auch die Schließung eines Therapievertrages.
In diesen Sitzungen mit den Eltern, mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen haben alle Beteiligten die Gelegenheit, mich kennen zu lernen und zu entscheiden, ob sie sich bei mir aufgehoben und verstanden fühlen. Sie sollten das Gefühl haben, über sehr persönliche Angelegenheiten sprechen zu können und sich auf einen therapeutischen Prozess mit mir einlassen zu wollen. Dies ist wichtig, da der Erfolg einer Psychotherapie in hohem Maße davon abhängt, wie gut der Kontakt zwischen mir und der Patientin/dem Patienten ist. Die Basis für eine Psychotherapie ist also eine vertrauensvolle und zugewandte Beziehung zwischen allen Beteiligten und mir. Wenn die “Chemie” nicht stimmt, ist es besser, eine andere Therapeutin/einen anderen Therapeuten aufzusuchen.
Während dieser ersten Sitzungen mache ich mir ein Bild von der seelischen Erkrankung des Kindes oder der/des Jugendlichen. Es erfolgt eine diagnostische Standortbestimmung, eine Erhebung der Störung, der aktuellen Lebens- und Familiensituation mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemen sowie eine Abklärung der bisherigen Entwicklungsgeschichte. Entscheidend für die Aufnahme einer Psychotherapie sind auch die Motivation der Patientin/des Patienten und die Möglichkeiten der Familie, die Therapie zu unterstützen.
Die Patientin/der Patient bekommt den Spielraum, die probatorischen Sitzungen auf ihre/seine eigene Art und Weise mitzugestalten und auszufüllen. Sie/er kann sich im geschützten Raum unter Einhaltung der Schweigepflicht frei äußern, was sie/ihn beschäftigt oder spielerisch und gestalterisch ihre/seine innere Welt zum Ausdruck bringen.
Die Diagnoseerstellung wird vervollständigt durch eine körperliche Untersuchung eines hinzugezogenen Arztes, der abklärt, ob körperliche Ursachen an der Erkrankung beteiligt sind (Konsiliaruntersuchung).