Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen wird, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig und von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen.

Ausfallregelung

Da ich die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine Patientin/einen Patienten vergebe, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, da ich diese nicht mit der Krankenversicherung abrechnen kann. Daher muss ich eine ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn sie nicht rechtzeitig abgesagt wurde. Rechtzeitig heißt, mindestens 48 Werktagsstunden vor der Sitzung.